top of page

Alles Neue macht der…

Aktualisiert: 26. Jan. 2021




…Dezember in diesem Jahr 2020… das neue WEG ist in Kraft!


Bislang war das Wohnungseigentumsgesetz sehr rabiat und wenig flexibel, wenn es um die Bestellung eines Verwaltungsbeirats für die Wohnungseigentümergemeinschaft ging. Das WEG (alt) schrieb einen Verwaltungsbeirat bestehend aus genau 3 Mitgliedern vor. Wurden bei einer Wahl nur zwei oder vier Wohnungseigentümer zum Verwaltungs-beirat gewählt, war formell kein Verwaltungsbeirat in der WEG vorhanden.


Diese Regelung war fehleranfällig. Gefiel dem Verwalter ein potentielles Verwaltungsbeiratsmitglied nicht, wurde dieser Wohnungseigentümer einfach bei der Wahl auf den Platz nach dem 3. zu wählenden Beirat gesetzt – über die ersten drei Personen wurde sodann abgestimmt – und schwupps, jeder nach dem 3. VBR war erfolgreich als Verwaltungsbeirat verhindert.


Damit ist jetzt endgültig Schluss.


Ab sofort gilt:

Jede WEG entscheidet selbst, wie viele Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat bilden. Das macht natürlich Sinn. In kleinen Gemeinschaften genügt häufig ein Verwaltungsbeirat, der die Jahresabrechnung prüft und als Ansprechpartner fungiert.


In großen Gemeinschaften hingegen, kommen schnell mehrere Stunden Arbeit im Monat für den Verwaltungsbeirat zusammen – hier können auch mehr als drei Mitglieder hilfreich sein.


Haben Sie Fragen zum Thema WEG-Verwaltung?


Wir sind eine Spezialverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften.


Rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns über Ihren Anruf:


Telefon 07153/ 92 400 92





Bildnachweis

Pixabay GmbH/ pixabay.de

bottom of page