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Doppelt sparen mit staatlicher Unterstützung



Wenn Sie eine Sanierung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche planen:


1. Wärmedämmung von Wänden

2. Wärmedämmung von Dachflächen

3. Wärmedämmung von Geschossdecken

4. Erneuerung von Fenstern oder Außentüren

5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

6. Erneuerung der Heizungsanlage

7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind


unterstützt Sie der Fiskus mit einer steuerlichen Förderung von bis zu 40.000,- €.


An diese Förderung sind einige Bedingungen geknüpft, die in der Regel aber häufig ohnehin erfüllt sein werden.

So muss die Ausführung der Bauarbeiten durch ein Fachunternehmen erfolgen, es muss Energie eingespart werden und Sie müssen das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzen.


Die weiteren Anforderungen und ob diese Steuerabzugsmöglichkeit die günstigste für Ihre WEG ist erfahren Sie bei Ihrem guten WEG-Verwalter oder Steuerberater.



Haben Sie Fragen zum Thema WEG-Verwaltung?


Ihr WEG-Spezialverwalter informiert Sie gern.


Rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns über Ihren Anruf:


Telefon 07153/ 92 400 92




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Pixabay GmbH/ pixabay.de/ Wolfgang_Eckert


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