top of page

Regierung erhöht die Mieten

Aktualisiert: 26. Jan. 2021


Wieder einmal erleben wir, dass eine Hand unserer Regierung nicht weiß, was die Andre tut.

Seit dem Jahressteuergesetz 2020 werden gerade Vermieter, die ihren Mietern (ausnahmslos) niedrige Mieten anbieten, durch das Finanzamt bestraft. Es sind nunmehr nur noch 100 % der Werbungskosten für die Immobilie steuerlich abzugsfähig, wenn die von den Mietern verlangte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt.


Ist dies nicht der Fall, streicht das Finanzamt den Teil der Werbungskosten, der darunter fällt.


 

Beispiel:

Ortsübliche Vergleichsmiete 1.000,- € (12.000,- €/ Jahr)

Verlangte Miete 500,- € (6.000,- €/ Jahr)

Angefallene Werbungskosten 2.000,- €

Ansatzfähige Werbungskosten 1.000,- €

Von der Regierung gestrichene Werbungskosten -1.000,-€



 

Auf der anderen Seite werden Fördermöglichkeiten geschaffen – teuren – neuen Wohnraum zu erreichten.

Politik aus einem Guss sieht anders aus!


Fragen rund um das Thema WEG-Verwaltung?


Telefon 07153/ 92 400 92



Bildnachweis:

Pixabay.de

bottom of page